Infos für Zuweisende/Fachpersonen
Unsere Praxis bietet ein breites und spezialisiertes Spektrum an podologischen Leistungen – ausgerichtet für Risikopatient*innen. Hier finden Sie alles Wichtige zu ärztlichen Verordnungen, Verfügbarkeit und unserem umfassenden Leistungsangebot.

Ärztliche Verordnung bei Patient*innen mit Diabetischem Fusssyndrom (DFS)
Mit einer gültigen ärztlichen Verordnung können wir podologische Leistungen bei Personen mit Diabetes mellitus und mindestens einem anerkannten Risikofaktor für ein Diabetisches Fusssyndrom (DFS) gemäss Art. 11c KLV über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen.
Zu den anerkannten Risikofaktoren gehören:
- Diabetesbedingte Polyneuropathie mit/ohne periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK)
- Zustand nach diabetesbedingten Fussulzerationen und/oder Amputationen an Zehen oder Füssen
Je nach ärztlich vorliegender Diagnose (A, B oder C) werden zwischen 4 bis maximal 6 podologische Sitzungen pro Kalenderjahr durch die OKP vergütet. Die ärztliche Verordnung muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt und für jedes Kalenderjahr erneuert werden. Zusatzleistungen wie podologische Nagelkorrekturspangen oder Zehen-Weichbettungsorthesen gehören nicht zu den Pflichtleistungen der OKP und werden separat verrechnet.
Ärztliche Verordnungen, Medikations- und Diagnoselisten sowie ärztliche Berichte Ihres/Ihrer Patient/in können Sie uns gerne sicher über HIN an podomavie@hin.ch übermitteln.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere podologischen Dienstleistungen, Ihre direkten Überweisungen an unsere Praxis und die angenehme Zusammenarbeit.
Podologische Behandlungen ausserhalb der OKP
Grundsätzlich sind podologische Behandlungen bei Patient*innen, welche die Voraussetzungen für ein DFS (gem. Art. 11c KLV) nicht erfüllen, keine Pflichtleistung der Grundversicherung oder Zusatzversicherung und somit auf selbstzahlender Basis. Einige Zusatzversicherungen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Behandlungskosten. Die Patient*innen sind dafür verantwortlich, eine allfällige Kostenbeteiligung vorgängig selbst mit ihrer Versicherung abzuklären.
Wichtig: VVG-Verordnungen begründen keinen garantierten Anspruch auf eine Kostenübernahme oder Teilvergütung durch eine Zusatzversicherung.
Wichtige Hinweise
Neue Verordnung bei Veränderung der Diagnose
Bei Veränderungen der zutreffenden Diagnose, kann innerhalb des Jahres eine neue Verordnung ausgestellt werden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn die Anzahl der Sitzungen höher ausfällt und Patient*innen mit einem diabetischen Fusssyndrom regelmässiger zur Podologie aufgeboten werden können.
Kostenübernahme bei Erkrankungen ohne ein Diabetisches Fusssyndrom
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass ausschliesslich bei Patient*innen mit einem Diabetischem Fusssyndrom sowie einer entsprechenden ärztlichen Verordnung (gem. Art. 11c KLV) eine gewisse Anzahl podologischer Leistungen über die Grundversicherung (OKP) abgerechnet werden kann. Alle anderen Risikogruppen oder Fussbeschwerden ohne ein DFS stellen grundsätzlich keine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung dar und sind in den allermeisten Fällen selbstzahlend (sofern keine Kostenübernahme durch eine andere Versicherung wie z.B. der Zusatzversicherung erfolgt).
Je nachdem übernehmen einzelne Zusatzversicherungen gewisse Anteile von podologischen Behandlungskosten. Die individuellen Kostenübernahmen von Zusatzversicherungen müssen von den Patient*innen eigenständig abgeklärt werden, idealerweise vor Behandlungsbeginn. Grundsätzlich sind podologische Leistungen jedoch selbst zu begleichen.
Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen oder Unfallversicherung
Je nachdem übernehmen einzelne Zusatzversicherungen gewisse Anteile von podologischen Behandlungskosten. Die individuellen Kostenübernahmen von Zusatzversicherungen müssen von den Patient*innen eigenständig abgeklärt werden. Grundsätzlich sind podologische Leistungen selbst zu begleichen.
Eine ärztliche Zuweisung/ärztliches Rezept oder eine VVG-Verordnung begründen keinen automatischen Anspruch für eine allfällige Kostenübernahme einer (Zusatz-)Versicherung. Ob und in welchem Umfang eine Vergütung an die podologischen Leistungen erfolgt, richtet sich nach den individuellen Versicherungsbedingungen und der Beurteilung des jeweiligen Versicherers. Eine Kostenbeteiligung kann daher selbst mit ärztlicher Zuweisung nicht vorausgesetzt werden. Bei der Unvallversicherung muss eine ärztliche Kostengutsprache für die Podologie abgeklärt werden. Die Podologie hat keinen eigenen UVG-Tarif und eine direkte Abrechnung über die Unfallversicherung wäre grundsätzlich Stand Heute nicht möglich. Wir schliessen eine allfällige Kostenübernahme durch die Unfallversicherung nicht aus, haben es in unserer bisherigen Tätigkeit jedoch nur in sehr seltenen Fällen erlebt.
Wir empfehlen Patient*innen, eine allfällige Kostenbeteiligung unbedingt vor Behandlungsbeginn direkt mit der zuständigen Zusatzversicherung oder anderer Versicherung abzuklären und sich diese auch schriftlich bestätigen zu lassen. Eine Direktabrechnung über die Zusatzversicherung ist in unserer Praxis auch bei bestätigter Kostenübernahme grundsätzlich nicht möglich. Nach erfolgter Zahlung vor Ort stellen wir den Patient*innen eine Quittung aus, die sie bei Bedarf selbstständig bei ihrer Zusatzversicherung einreichen können.
Unsere Verfügbarkeit
Wir nehmen uns gerne Zeit für zugewiesene Patient*innen mit podologischem Bedarf. Als diplomierte Podologinnen HF sind wir spezialisiert und ausgebildet auf die komplexen Anforderungen von Risikopatient*innen und deren spezifischen Fussbeschwerden.
Gerne nehmen wir Ihre Zuweisung per Mail entgegen und stellen bei Bedarf auch podologische Berichte aus.

Unsere podologischen Tätigkeiten
- Anamnese & Befundaufnahme
- Klinische & apparative diagnostische Untersuchungen des Fusses
- Podologische Behandlungs- und Therapieplanung
- Durchführung medizinischer Fuss- und Nagelbehandlungen
- Podologische Hilfsmittel (Orthonyxie, Orthesen, medizinischer Nagelaufbau/-Nagelersatz)
- Akute Wundversorgung & Druckentlastung
CAVE: Die Versorgung von chronischen, sekundärheilenden Wunden erfolgt ausschliesslich im Rahmen einer ärztlich angeordneten und begleiteten Wundsprechstunde durch spezialisierte Fachpersonen im Spital (Wundexpert*innen) und/oder ambulant durch die Spitex. - Erstellung podologischer Berichte
- Multiprofessionelles Zusammenarbeit in gemeinsam betreuten Fällen
- Aufklärung, Beratung und Instruktion von Patient*innen und Angehörige
- Umsetzung und Einhaltung der hohen hygienischen Standards der Swissmedic in der gesamten Podologie Praxis. Fachgerechte Aufbereitung und Sterilisation der Instrumente gemäss Swissmedic.
Indikationen für Podologie
- Hyperkeratose, Schwielen und Rhagaden
- Clavus/Clavi sowie Verrucae plantaris mit umliegender Keratosenbildung
- Unguis incarnatus (Paronychien, Panaritien und Hypergranulation mit ärztlicher Begleitung)
- Onychopathien wie Onychogryphosis, Onychauxis, Onychokryptosis, Onycholyse, Onychomykose (nur Schleiftechnik, Diagnostik und Therapie der Mykose erfolgen durch Arzt/Ärztin), Onychodystrophie, Traumanagel, Rollnagel
- Diverse Nagelerkrankungen/Deformationen, welche medizinische Pflege bedürfen
- Podologisches Débridement bei Druckulzerationen (umliegende Keratose)
- Behandlung komplexer Fusssituationen
- Schmerzen und reduzierte Mobilität/Beweglichkeit
- Risikofaktoren, welche eine Wundheilungsstörung und/oder eingeschränkte, periphere Sensibilitätempfindung von Patient*innen mit sich bringen
Multiprofessionelle Zusammenarbeit mit
- Hausarzt/Hausärztin (Allgemeine Innere Medizin)
- Endokrinologie/Diabetologie
- Dermatologie
- Spitex, Pflegefachpersonen
- Orhtopädie & Fusschirurgie
- Rheumatologie
- Nephrologie
- Onkologie
- Wundsprechstunden
- Notfallsprechstunde
- Dipl. OSM
- u.v.m.
Die multiprofessionelle Zusammenarbeit sowie der Austausch erstrecken sich über weitere involvierte medizinische Fachpersonen und Ärzt*innen. Wir arbeiten mit der Spitex, Alters- und Pflegezentren, betreute Wohnheime, umliegenden Spitäler und Kliniken sowie mit dipl. Orthopädieschuhmacher*innen zusammen. Die Zusammenarbeit im beständigen und stets wachsendem Netzwerk sind in allen Aspekten eine grosse Bereicherung für uns wie auch die gemeinsam betreuten Patient*innen und Fälle.
Podologische Sprechstunde für Risikopatient*innen mit folgenden Diagnosen & Befunde
- Diabetisches Fusssyndrom (DFS)
Ab Risikostufe 1 bis 3b nach IWGDF-Kategorie (Diabetes mellitus mit Polyneuropathie, pAVK, (Status nach) diabetesbedingten Wunden und/oder diabetesbedingten Amputationen, Charcot-Neuroarthropathie) - Angiopathien
Periphere arterielle Verschlusskrankheit, Morbus Raynaud, Atherosklerose, chronisch venöse Insuffizienz - Rheumatische Erkrankungen
Rheumatoide Arthritis (RA), Fibromyalgie, Spondyloarthritis, Arthrose, Arthritis anderer Genese - Stoffwechselerkrankungen
Diabetes mellitus, Gicht, Metabolisches Syndrom, Adipositas, Thyreopathien - Autoimmunerkrankungen
Rheumatoide Arthritis, Psoriasis, Multiple Sklerose (MS), Systemischer Lupus erythematodes, Sklerodermie, Sjögren-Syndrom, systemische Kollagenosen, Polymyositis - Erkrankungen des zentralen und/oder peripheren Nervensystems
Polyneuropathie, Morbus Parkinson, Guillain-Barré-Syndrom, Epilepsie, Demenz - Zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Paraplegie, Hemiplegie, Tetraplegie
- Onkologie-Patient*innen
- Nephropathie, Niereninsuffizienz
- St. n. Organtransplantationen
- Effloreszenzen
Florides oder abgeheiltes Ulcus cruris venosum/arteriosum, Malum perforans, Dekubitus, Ulzerationen anderer Genese - Systemische und lokale Infektionen
St. n. Erysipel, Superinfekten, Sepsis, multiresistente Erreger, akute und/oder chronische Hepatitis B oder C, HIV und AIDS - Kardiovaskuläre Erkrankungen
Arterielle Hypertonie, Thrombose, Embolie, Phlebitis - St. n. Amputation(en)
- Charcot-Neuroarthropathie
- Koronare Herzerkrankungen
- Fuss- und Zehendeformationen mit rezidiven Druckstellen
- Langzeitmedikation
Antikoagulation, Immunsuppression, Analgetika ab Stufe 2 nach WHO
Diese Liste ist nicht abschliessend und stellt häufige Diagnosen/Befunde dar, bei denen eine podologische Versorgung erforderlich sein kann. Die aktuelle Liste zur Definition von Risikogruppen bei podologischen Behandlungen des SPV & OPS finden Sie unter folgendem Link (Stand 09/2019): Definition Risikogruppen (Organisation Podologie Schweiz OPS)

Kompetenzen und Setting
Unsere Spezialisierung auf Risikopatient*innen mit komplexen Fussleiden erfordert ein hohes Mass an Verantwortung. Diese anspruchsvolle Aufgabe nehmen wir mit ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung und der nötigen Fachkompetenz wahr. Wir behandeln jegliche Fussbeschwerden und Befunde behandeln mit dem höchstem Anspruch an unseren Qualitätsstandards.
Wir erheben podologische Befunde, setzen podologische Diagnostik für die Behandlungs- und Therapieplanung ein und legen grossen Wert auf eine umfassende, gezielte Beratung und das Mitdenken und Verbinden von mehreren Anhaltspunkten. Wir beziehen den Gesundheitszustand von Patient*innen, deren spezifischen Grunderkrankungen, Vorgeschichte und Bedürfnisse in unser tägliches podologisches Handlungsfeld mit ein. Wir verstehen die Fusssituation als individuelle Geschichte und als ein Folgemuster aller aufeinandertreffenden, jedoch immer verschiedenen Faktoren eines Menschen. Manchmal ist es das Wissen und Zeigen, wie Zehennägel korrekt geschnitten werden oder eben falsch, das Wissen über die tägliche Entscheidung des getragenen Schuhwerks und seine Folgen für die Füsse sowie der Einfluss von mechanischen Bewegungsabläufen und Belastungen. Es ist aber auch das Verständnis, wie Grunderkrankungen oder andere Einflussfaktoren ihre Spuren und Veränderungen am Fuss hinterlassen, teils mit erheblichen Folgen und Komplikationen für die Patient*innen.
Wir sind bestrebt, unser Behandlungssetting kontinuierlich weiterzuentwickeln, unser medizinisches Netzwerk auszubauen und die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen aktiv zu pflegen.
Denn für uns beginnt Podologie mit einer einfachen, aber grundlegenden Erkenntnis: Hinter einem Fussproblem steckt selten «nur» ein podologisches Problem. Vielmehr sind es diverse Einflüsse, denen eine ebenso diverse und breit aufgestellte Betrachtung, Diagnostik und unterschiedliche Behandlungs-/Therapieansätze zu Grunde liegen. Von ärztlichen bis pflegerischen Massnahmen bishin zur Einbindung der individuellen Bedürfnisse der Patient*innen und das Respektieren dieser Wünsche. Unsere Stärke liegt in dieser verknüpften und bodenständigen Betrachtungsweise, der transparenten Kommunikation mit den Patient*innen und den behandelnden Ärzt*innen. Der wichtigste Skill ist und bleibt für uns das gegenseitige Vertrauen und Begegnen auf Augenhöhe und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit weiteren Fachbereichen. Im Zentrum steht für uns dabei immer der Mensch.
Multiprofessionelle Zusammenarbeit
Als externe, unabhängige Podologie Praxis sind wir auf eine enge Zusammenarbeit mit dem umliegenden ärztlichen Netzwerk angewiesen. Wir fördern aktiv eine Kooperation mit weiteren Fachbereichen, um eine optimale Versorgung unserer Patient*innen sicherzustellen. Besonders beim diabetischen Fusssyndrom ist das Risiko-Management zentral, um Folgeschäden vorzubeugen.
Aufklärung und Prävention
Patient*innen werden umfassend über ihre Fusssituation aufgeklärt und über notwendige Schritte informiert. Strenge Hygienestandards sowie exakt durchgeführte Behandlungen bilden die Grundlage unserer Prophylaxe und Prävention. Dabei orientieren wir uns an aktuellen Leitlinien und einer fundierten Einstufung des klinischen Schweregrades.
Überweisung bei Bedarf
Bei gesundheitlichen Beschwerden und Risikosituationen am Fuss, die ausserhalb unseres Kompetenzbereichs liegen, überweisen wir Patient*innen an die zuständige medizinische Instanz und höhere Versorgungsstufe (z. B. Hausarztpraxis, Endokrinologie/Diabetologie, Notfall-Sprechstunde oder Wundsprechstunde). So stellen wir sicher, dass notwendige Diagnostik, Behandlung und weitere ärztliche Massnahmen sowie Therapie rechtzeitig erfolgen.
Wissen und Netzwerk als Prävention
Viele Fusskomplikationen entstehen durch falsche Fusspflege oder unzureichendes Wissen der Patient*innen über die eigenen Risikofaktoren für die Entwicklung von Fusskomplikationen. Wir wirken dem aktiv entgegen, um langfristige Schäden zu verhindern. Dabei berücksichtigen wir auch soziale Faktoren, die eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung oder Prävention von Fussproblemen spielen.

