Infos für Patient*innen

Ihre Füsse sind bei uns in guten Händen. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Ablauf Ihrer Behandlung, die Abrechnungsmöglichkeiten sowie individuelle Lösungen für Ihre Fussgesundheit.

Podologin Madlen schneidet die Zehennägel ihrer Patientin.

Leiden Sie an:

Schmerzen oder Entzündungen im Bereich der Zehennägel oder Füsse?

Eingewachsenen Zehennägel, verdicktem Nagelwachstum, Nagelverlust oder einer Störung im Nagelwachstum?

Hornhaut, Schwielenbildung, schmerzhaften Druckstellen oder Hühneraugen?

Einer verminderten Lebensqualität aufgrund von Fussbeschwerden?

Diabetes mellitus, möglicherweise in Verbindung mit einem diabetischen Fusssyndrom (Polyneuropathie, periphere arterielle Verschlusskrankheit, diabetesbedingte Amputationen oder chronische Wunden)?

Einer Vorerkrankung, die zur Risikogruppe zählt und eine medizinische Fusspflege erforderlich macht?

Dann können wir Ihnen mit unseren professionellen, medizinischen Fusspflege sowie unserer Fachexpertise helfen oder Sie bei Bedarf weiter verweisen.

Informationen zum Behandlungsablauf

Vorbesprechung

Vor jeder Behandlung ist es wichtig, dass wir von Ihnen erfahren, welches Fussleiden oder Anliegen Sie in unsere Podologie Praxis führt und welches persönliche Behandlungs- oder Therapieziel Sie verfolgen. Dabei gehen wir auf weitere relevante Aspekte ein, damit wir die passende Behandlungs­strategie umsetzen können. Wir setzen auf lösungsorientierte Behandlungs­pläne von Fuss­beschwerden. Das Ziel sollte immer sein, ein Fussleiden so zu behandeln, dass Sie nicht auf kurzfristige Terminintervalle angewiesen sind.

Podologin Veronika nutzt ein Poster über die Fussanatomie beim Beratungsgespräch.

Podologische Behandlung

Unsere podologischen Behandlungen erfolgen in hygienisch gereinigten und desinfizierten Räumlichkeiten, mit sterilen Instrumenten sowie modernsten Arbeitsgeräten. Dadurch stellen wir eine sorgfältige und angenehme Behandlung sicher.

Je nach Diagnose oder Anliegen umfasst die Behandlung:

  • Grundversorgung: Fachgerechtes Kürzen und Schleifen der Zehennägel, Entfernen störender Hornhaut, Hühneraugen oder Schwielen mittels Skalpelltechnik, fachgerechte Behandlung weiterer Problemstellen.
  • Gezielte Massnahmen: Entlastungs- oder Wundverbände sowie die Anwendung podologischer Hilfsmittel bei Bedarf.

Abschliessend pflegen wir Ihre Haut mit hochwertigen Cremen, um die Hautgesundheit zu fördern. Während der Behandlung widmen wir uns den aktuellen Problemzonen am Fuss. Für umfassendere Versorgungen oder weiterführende Massnahmen beraten wir Sie gerne und planen bei Bedarf Folgetermine ein.

Unser Ziel: Ihre Fussgesundheit nachhaltig zu fördern – präventiv, therapeutisch und im Einklang mit medizinischen Behandlungsplänen.

Podologin Veronika mit Brille, Maske und Handschuhen führt mit einem Werkzeug eine Pediküre am Fuss einer Patientin durch.

Beratung

Ein wesentlicher Inhalt während den Behandlungen sind fachspezifische, gezielte Beratungen und Empfehlungen an unsere Patient*innen. Wir kommunizieren transparent, empathisch und ehrlich. Es ist unser Anliegen, unterschiedliche Behandlungsoptionen und -Wege aufzeigen zu können. Je nach Ausgangslage sind mehrere Konsultationen erforderlich, um ein individuelles Behandlungs- und Therapieziel zu erreichen. Wenn Risikofaktoren oder chronische Fussleiden eine eigenständige, fachgerechte Fusspflege erschweren oder verhindern, werden die Patient*innen langfristig eingebunden.

Madlen übergibt einer Kundin über einen Schreibtisch hinweg eine Broschüre mit Informationen zur Zehenorthese.

Möchten Sie mehr über unser podologisches Angebot erfahren?

Angebot im Detail

Haben Sie offene Fragen?

Die Podologie steht für «Medizinische Fusspflege» und ist in den kantonalen Gesundheitsgesetzen geregelt. Eine medizinische Fusspflege gehört in den Fachbereich Podologie und ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Die Berufslehre Podologie dauert drei Jahre und schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Die Weiterbildung zur dipl. Podologin HF / zum dipl. Podologe HF erfolgt während drei Jahren berufsbegleitend an einer Höheren Fachschule. Mit dem Abschluss als dipl. Podologinnen HF sind wir befähigt, zur eigenverantwortlichen (selbständigen) Berufsausübung und zur eigenverantwortlichen Behandlung von Risikopatient*innen.

In der kosmetischen Fusspflege gibt es keine reglementierten Ausbildungen. Die Ausführung von kosmetischer Fusspflege benötigt keine kantonale Bewilligungspflicht. Der Behandlungs­bereich von kosmetischen Fusspfleger*innen umfasst dekorative/pflegerische Behandlungen an gesunden Füssen bei gesunden Menschen.

Quelle dieses Textes und nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des offiziellen Berufsverbandes Schweizerischer Podologen-Verband SPV: Unterschied Podologie – kosmetische Fusspflege

Grundsätzlich sind podologische Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenkasse. Gemäss Art. 11c KLV gehört ausschliesslich das diabetische Fusssyndrom zum podologischen Leistungsbereich der Grund­versicherung zählt, insofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorhanden ist. Andere Risikogruppen, chronische Erkrankungen oder podologische Probleme am Fuss (z.B. eingewachsener Zehennagel) ohne ein diabetisches Fusssyndrom (DFS) sind aktuell keine Pflichtleistung der Krankenkasse. Das Verordnungs­formular gilt ausschliesslich für das Diabetische Fusssyndrom und ist nicht übertragbar. Je nachdem übernehmen einzelne Zusatzversicherungen gewisse Anteile von podologischen Behandlungs­kosten. Die individuellen Voraussetzungen und Kosten­übernahmen von (Zusatz-) Versicherungen müssen von den Patient*innen eigenständig abgeklärt werden. Ansonsten sind die podologische Behandlungen selbst zu bezahlen (Barzahlung oder alle gängigen Debit- und Kreditkarten).

Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung können wir bei Personen mit Diabetes mellitus und einem diagnostizierten diabetischen Fusssyndrom podologische Leistungen über die Grund­versicherung abrechnen. Je nach ärztlicher Diagnose werden aktuell zwischen 4 und 6 Konsultationen pro Kalenderjahr vergütet. Das Verordnungsformular ist ausschliesslich für das diabetische Fusssyndrom gültig und kann nicht auf andere Fussbeschwerden oder Vorerkrankungen übertragen werden. Weitere Informationen zur korrekten Verordnung und Abrechnung beim diabetischen Fusssyndrom finden Sie auf den Seiten ‚Infos für Patient*innen‘ und ‚Infos für Zuweisende‘.

Risikopatient*innen sind Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Therapien ein erhöhtes Risiko für Wundheilungsstörungen und Infektionen aufweisen. Ursachen können eine eingeschränkte Sensibilitätswahrnehmung (z. B. von Schmerz oder Temperatur), eine verminderte Durchblutung der Füsse oder eine geschwächte Infektabwehr sein.

Besonders beim diabetischen Fusssyndrom oder Durchblutungs­störungen besteht ein erhöhtes Amputationsrisiko. Deshalb ist eine sorgfältige, individuell angepasste Behandlung entscheidend, um Komplikationen vorzubeugen und Heilungsprozesse zu fördern. Wir arbeiten eng mit anderen Fachpersonen zusammen, um die bestmögliche Betreuung für Risikopatient*innen sicherzustellen.

Risikopatient*innen stehen bei uns im Mittelpunkt der podologischen Versorgung.

Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren. Für Patient*innen mit Sprachbarrieren sowie Hör- und/oder Sehbehinderungen bieten wir auch die Möglichkeit der Terminvereinbarung per E-Mail an. Terminabsagen sind ebenfalls per E-Mail möglich. Da wir täglich viele telefonische Terminanfragen erhalten, haben wir uns entschieden, den E-Mail-Verkehr möglichst gering zu halten und keine kurzfristigen Termine zu reservieren, die per Telefon schnell bestätigt werden können. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!

Vereinbarte Termine müssen im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder Telefon abgesagt werden. Verpasste und nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig besetzt werden konnte. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Unsere Philosophie basiert auf der Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung von Patient*innen mit akuten und chronischen Fuss- sowie Nagelbeschwerden und/oder Risikofaktoren. Wir bieten ausschliesslich medizinische Fusspflege an und verweisen bei kosmetischen Anliegen an Fusspfleger*innen. Dabei kommunizieren wir transparent und handeln nach unserem Leitbild.

Die Beurteilung des podologischen Bedarfs erfolgt durch die podologische Fachperson mittels Triage, wobei folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Welche Voraussetzungen sprechen für eine podologische Behandlung und wie dringlich ist diese?
  • Welche therapeutischen oder präventiven Massnahmen sind erforderlich?
  • Wann ist die podologische Behandlung abgeschlossen?
  • Bestehen Risikofaktoren, die eine eigenständige Fusspflege verhindern und eine podologische Versorgung erforderlich machen?
  • Ist eine Weiterleitung an den/die Hausärzt*in oder an eine andere Fachdisziplin notwendig?
  • Entspricht das Problem unserer Behandlungskompetenz?

Wir verstehen uns als einen Safe Place, in dem ein wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander an oberster Stelle steht. Wir leben eine Nulltoleranz gegenüber grenzüberschreitendem Verhalten. Unsere Behandlungsplätze vergeben wir nach der medizinischen Notwendigkeit und kommunizieren dies transparent, um eine faire und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Unser oberstes Ziel ist es, medizinische Probleme an der Ursache zu behandeln und Patient*innen so weit wie möglich wieder unabhängig von der Podologie zu machen. Dabei liegt der Fokus auf der Behandlung akuter und chronischer Fussleiden. Wir legen besonderen Wert auf eine gezielte Triage, um der Nachfrage nach podologischen Behandlungsplätzen gerecht zu werden und gleichzeitig eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Kosmetische Fussbehandlungen sind nicht Teil unseres Dienstleistungs­angebots. Wir begleiten Patient*innen ausschliesslich so lange, wie der Bedarf an medizinischer Fusspflege besteht, und setzen alles daran, diesen Bedarf möglichst schnell zu decken, etwa durch den Einsatz von podologischen Hilfsmitteln oder Einbezug weiterer Fachdisziplinen. Unser Ziel ist es, eine schnelle Heilung zu fördern und die Selbstständigkeit der Patient*innen in der Fusspflege zu unterstützen. Sollten erneut Beschwerden auftreten, können sich Patient*innen jederzeit wieder an uns wenden.

Für Risikopatient*innen oder Patient*innen mit chronischen Fussbeschwerden, die auf eine langfristige fachgerechte Fusspflege angewiesen sind, bieten wir regelmässige Behandlungen an. Auf diese Weise können wir auch weiterhin den Bedarf in unserer Praxis abdecken und den hohen Anforderungen gerecht werden.

Wir bieten keine Gutscheine an, da wir unsere Behandlungen nach Zeit abrechnen und diese individuell an die Bedürfnisse unserer Patient*innen anpassen. Uns ist es wichtig, dass jede Behandlung auf der tatsächlichen medizinischen Notwendigkeit basiert.

Patient*innen aus dem Fürstentum Liechtenstein können keine podologischen Leistungen in der Schweiz über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, selbst wenn eine ärztliche Verordnung für ein diabetisches Fusssyndrom vorliegt. Eine Abrechnung über die OKP ist nur für Patient*innen möglich, die in der Schweiz wohnhaft und obligatorisch krankenversichert sind, insofern die Voraussetzungen gem. Art. 11c KLV erfüllt sind.

Die podologischen Leistungen im Rahmen eines diabetischen Fusssyndroms sind gemäss Art. 11c KLV seit dem 1. Januar 2022 eine Pflichtleistung der schweizerischen OKP. In Liechtenstein gibt es jedoch kein Gesetz, das Podologie als Pflichtleistung der Grundversicherung vorsieht. Daher können Patient*innen aus Liechtenstein auch keine Pflichtleistungen der schweizerischen OKP gemäss Art. 11c KLV in Anspruch nehmen.

Wir empfehlen Patient*innen aus Liechtenstein, sich direkt an ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung zu wenden, um zu klären, ob und in welchem Umfang podologische Leistungen (teilweise) vergütet werden. Die Behandlungen müssen direkt bezahlt werden. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Unsere Verantwortung für Risikopatient*innen

Wir sind spezialisiert auf die Behandlung von Risikopatient*innen, insbesondere beim diabetischen Fusssyndrom, und arbeiten mit grösster Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Unser Ziel ist, Fusskomplikationen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und passende Massnahmen einzuleiten. Bei Bedarf ziehen wir Hausärzt*innen oder weitere Fachbereiche hinzu.

Ihre Sicherheit steht an erster Stelle

  • Wir informieren Sie verständlich über Ihre Fusssituation und die notwendigen Behandlungsschritte.
  • Strenge Hygienemassnahmen und sorgfältige Behandlungen sind für uns selbstverständlich.
  • In medizinischen Notfällen handeln wir sofort und leiten Sie an die richtigen Stellen weiter.

Vernetzung und Prävention

Durch die multiprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Spitälern, OSM und der Spitex gewährleisten wir unseren Patient*innen eine umfassende Versorgung und sind ein wichtiger Bestandteil in der Behandlungskette. Viele Fussprobleme entstehen durch falsche Pflege, mangelnde Aufklärung oder eine unzureichende medizinische Vernetzung – genau hier setzen wir an, um Ihre Fussgesundheit nachhaltig zu fördern.

Podologin Madlen arbeitet am Fuss einer Patientin.