Infos für Zuweisende/Fachpersonen
Unsere Praxis bietet ein breites und spezialisiertes Spektrum an podologischen Leistungen – ausgerichtet für Risikopatient*innen. Hier finden Sie alles Wichtige zu ärztlichen Verordnungen, Verfügbarkeit und unserem umfassenden Leistungsangebot.

Ärztliche Verordnung beim diabetischen Fusssyndrom
Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung können wir bei Personen mit Diabetes mellitus und einem Risikofaktor für ein diabetisches Fusssyndrom eine gewisse Anzahl podologische Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Bitte beachten Sie, dass Zuweisungen von Patient*innen ohne ein diabetisches Fusssyndrom keine Pflichtleistung der Grundversicherung und grundsätzlich selbstzahlend sind. Die Verordnung, Medikations- und Diagnoselisten sowie ärztliche Berichte können Sie uns gerne über die E-Mailadresse podomavie@hin.ch zukommen lassen.
Zuweisung
Besten Dank für die direkte Zuweisung Ihrer Patient*innen und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gerne nehmen wir uns die nötige Zeit, um eine adäquate podologische Versorgung und eine sorgfältige Behandlungsplanung sicherzustellen.
Wichtige Hinweise
Neue Verordnung bei Veränderung der Diagnose
Bei Veränderungen der zutreffenden Diagnose, kann innerhalb des Jahres eine neue Verordnung ausgestellt werden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn die Anzahl der Sitzungen höher ausfällt und Patient*innen mit einem diabetischen Fusssyndrom regelmässiger zur Podologie aufgeboten werden können.
Kostenübernahme bei Erkrankungen ohne ein diabetisches Fusssyndrom
Gerne setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass gem. Art. 11c KLV ausschliesslich das diabetische Fusssyndrom zum podologischen Leistungsbereich der Grundversicherung zählt (mit entsprechender ärztlicher Verordnung). Andere Risikogruppen, chronische Erkrankungen oder podologische Befunde (z. B. Unguis incarnatus) ohne ein diabetisches Fusssyndrom sind aktuell nicht über die Krankenkasse abrechenbar. Das Verordnungsformular gilt ausschliesslich für das diabetische Fusssyndrom und ist nicht übertragbar.
Je nachdem übernehmen einzelne Zusatzversicherungen gewisse Anteile von podologischen Behandlungskosten. Die individuellen Kostenübernahmen von Zusatzversicherungen müssen von den Patient*innen eigenständig abgeklärt werden. Grundsätzlich sind podologische Leistungen selbst zu begleichen.
Unsere Verfügbarkeit
Wir haben Kapazitäten für ärztliche Zuweisungen von Neupatient*innen. Als diplomierte Podologinnen HF sind wir spezialisiert und ausgebildet auf die komplexen Anforderungen von Risikopatient*innen und deren spezifischen Fussbeschwerden.
Gerne nehmen wir Ihre Zuweisung per Mail entgegen und stellen bei Bedarf auch podologische Berichte aus.

Unser Tätigkeitsfeld
- Anamnese & Befundaufnahme
- Klinische & apparative diagnostische Untersuchungen des Fusses
- Podologische Behandlungs- und Therapieplanung
- Durchführung medizinischer Fuss- und Nagelbehandlungen
- Akute Wundversorgung & Druckentlastung
CAVE: Die Versorgung von chronischen, sekundärheilenden Wunden erfolgt ausschliesslich im Rahmen einer ärztlich angeordneten und begleiteten Wundsprechstunde durch spezialisierte Fachpersonen im Spital (Wundexpert*innen) und/oder ambulant durch die Spitex. - Erstellung podologischer Berichte zur Behandlungsdokumentation und Fallbeurteilung
- Interprofessionelle Zusammenarbeit
- Aufklärung, Beratung und Instruktion der Patient*innen
Indikationen für podologische Fachpflege
- Hyperkeratose, Schwielen und Rhagaden
- Clavus/Clavi sowie Verrucae plantaris mit umliegender Keratosenbildung
- Unguis incarnatus (mit/ohne Hypergranulation)
- Onychopathien wie Onychogryphosis, Onychauxis, Onychokryptosis, Onycholyse, Onychomykose, Onychodystrophie, Traumanagel, Rollnagel und Paronychie
- Podologisches Débridement bei Druckulzerationen
- Behandlung komplexer Fusssituationen
- Schmerzen
- Risikofaktoren, welche eine Wundheilungsstörung und/oder eingeschränkte, periphere Sensibilitätempfindung von Patient*innen mit sich bringen
Fachgerechte podologische Versorgung bei Risikopatient*innen mit folgenden Hauptdiagnosen/Befunden:
- Diabetisches Fusssyndrom (DFS)
Ab Risikostufe 1 bis 3b nach IWGDF-Kategorie (Polyneuropathie, pAVK, diabetesbedingte Wunden/Amputationen, Charcot-Neuroarthropathie) - Angiopathien
pAVK, Morbus Raynaud, Atherosklerose, chronisch venöse Insuffizienz - Rheumatische Erkrankungen
Rheumatoide Arthritis (RA), Fibromyalgie, Spondyloarthritis, Arthrose - Stoffwechselerkrankungen
Diabetes mellitus, Gicht, Metabolisches Syndrom, Adipositas - Autoimmunerkrankungen
Rheumatoide Arthritis, Psoriasis, Multiple Sklerose (MS), Systemischer Lupus erythematodes, Sklerodermie, Sjögren-Syndrom, systemische Kollagenosen - Erkrankungen des zentralen und/oder peripheren Nervensystems
Polyneuropathie, Morbus Parkinson, Guillain-Barré-Syndrom, Epilepsie, Demenz - Zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Paraplegie, Hemiplegie, Tetraplegie
- Onkologie-Patient*innen
- Nephropathie, Niereninsuffizienz
- St. n. Organtransplantationen
- Effloreszenzen
Florides oder abgeheiltes Ulcus cruris venosum/arteriosum, Malum perforans, Dekubitus, Ulzerationen anderer Genese - Systemische und lokale Infektionen
St. n. Erysipel, Superinfekten, Sepsis, multiresistente Erreger, akute und/oder chronische Hepatitis B oder C, HIV und AIDS - Kardiovaskuläre Erkrankungen
Arterielle Hypertonie, Thrombose, Embolie, Phlebitis - St. n. Amputation(en)
- Charcot-Neuroarthropathie
- Koronare Herzerkrankungen
- Fuss- und Zehendeformationen mit rezidiven Druckstellen
- Langzeitmedikation
Antikoagulation, Immunsuppression, Analgetika ab Stufe 2 nach WHO
Diese Liste ist nicht abschliessend und stellt häufige Diagnosen/Befunde dar, bei denen eine podologische Versorgung erforderlich sein kann. Die aktuelle Liste zur Definition von Risikogruppen bei podologischen Behandlungen des SPV & OPS finden Sie unter folgendem Link (Stand 09/2019): Definition Risikogruppen (Organisation Podologie Schweiz OPS)
Anwendung podologischer Hilfsmittel und Techniken
- Orthonyxie
Nagelspangen zur Formkorrektur eingewachsener/druckempfindlicher Zehennägel - Medizinische Teilnagelprothetik
Rekonstruktion und Stabilisierung beschädigter und traumatisierter Nagelbereiche - Podologische Orthesen aus Silikon
Individuell angepasste Entlastungshilfen bei rezidiven, chronischen Fehlbelastungen im Zehenbereich - Verband- und Entlastungstechniken
Einsatz von formstabilen Entlastungsmaterialien wie Wollfilz zur gezielten Druckentlastung - Akute Wundversorgung
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Wir arbeiten mit Hausärzt*innen sowie Fachärzt*innen aus diversen Fachdisziplinen zusammen. Dazu gehören z.B. die Endokrinologie/Diabetologie, Dermatologie, Angiologie und Gefässmedizin, Orthopädie & Fusschirurgie, Rheumatologie, Nephrologie, Onkologie, Wundsprechstunden und die Innere Medizin. Die interprofessionelle Zusammenarbeit und der Austausch erstreckt sich über weitere involvierte medizinische und gesundheitliche Fachpersonen wie Pflegefachpersonen. Dazu gehören die Spitex, Alters- und Pflegezentren, betreute Wohnheime, Spitäler, Rehakliniken und OSM-Fachgeschäfte. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit in dem beständigen und stets wachsendem Netzwerk sind in allen Aspekten eine grosse Bereicherung für uns wie auch die gemeinsam betreuten Patient*innen.
Umsetzung und Einhaltung der hohen hygienischen Standards sowie der Swissmedic-Richtlinien in der gesamten Podologie Praxis

Kompetenzen und Setting
Unsere Spezialisierung auf Risikopatient*innen mit komplexen Fussleiden erfordert ein hohes Mass an Verantwortung. Diese anspruchsvolle Aufgabe nehmen wir mit ausgeprägtem Bewusstsein, Erfahrung und Fachkompetenz wahr.
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Als externe, unabhängige Podologie Praxis sind wir auf eine enge Zusammenarbeit mit dem umliegenden ärztlichen Netzwerk angewiesen. Wir fördern aktiv eine Kooperation mit weiteren Fachbereichen, um eine optimale Versorgung unserer Patient*innen sicherzustellen. Besonders beim diabetischen Fusssyndrom ist das Risiko-Management zentral, um Folgeschäden vorzubeugen.
Aufklärung und Prävention
Patient*innen werden umfassend über ihre Fusssituation aufgeklärt und über notwendige Schritte informiert. Strenge Hygienestandards sowie präzise durchgeführte Behandlungen bilden die Grundlage unserer Prophylaxe und Prävention. Dabei orientieren wir uns an aktuellen Leitlinien und einer fundierten Einstufung des klinischen Schweregrades.
Überweisung bei Bedarf
Bei gesundheitlichen Beschwerden und Risikosituationen am Fuss, die ausserhalb unseres Kompetenzbereichs liegen, überweisen wir Patient*innen an die zuständige medizinische Instanz und höhere Versorgungsstufe (z. B. Hausarztpraxis, Endokrinologie/Diabetologie, Gefässmedizin, Notfall-Sprechstunde oder Wundsprechstunde). So stellen wir sicher, dass notwendige Diagnostik, Behandlung und weitere ärztliche Massnahmen sowie Therapie rechtzeitig erfolgen.
Wissen und Netzwerk als Prävention
Viele Fusskomplikationen entstehen durch falsche Fusspflege oder unzureichendes Wissen der Patient*innen über die eigenen Risikofaktoren für die Entwicklung von Fusskomplikationen. Wir wirken dem aktiv entgegen, um langfristige Schäden zu verhindern. Dabei berücksichtigen wir auch soziale Faktoren, die eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung oder Prävention von Fussproblemen spielen.

