Infos für Patient*innen
Ihre Füsse sind bei uns in guten Händen. Hier erfahren Sie alles Wichtige über den Ablauf Ihrer Behandlung, die Abrechnungsmöglichkeiten sowie individuelle Lösungen für Ihre Fussgesundheit.

Leiden Sie an:
Schmerzen oder Entzündungen im Bereich der Zehennägel oder Füsse?
Eingewachsenen Zehennägel, verdicktem Nagelwachstum, Nagelverlust oder einer Störung im Nagelwachstum?
Hornhaut, Schwielenbildung, schmerzhaften Druckstellen oder Hühneraugen?
Einer verminderten Lebensqualität aufgrund von Fussbeschwerden?
Diabetes mellitus, möglicherweise in Verbindung mit einem diabetischen Fusssyndrom? Nähere Infos finden Sie unter «Krankenkassenleistungen bei Personen mit Diabetischem Fusssyndrom gem. Art. 11c KLV»
Einer Vorerkrankung, die zur Risikogruppe zählt und eine medizinische Fusspflege erforderlich macht?
Dann können wir Ihnen mit unseren professionellen, medizinischen Fusspflege sowie unserer Fachexpertise helfen oder Sie bei Bedarf weiter verweisen.
Informationen zum Behandlungsablauf
Vorbesprechung
Vor jeder Behandlung ist es wichtig, dass wir von Ihnen erfahren, welches Fussleiden oder Anliegen Sie in unsere Podologie Praxis führt und welches persönliche Behandlungs- oder Therapieziel Sie verfolgen. Dabei gehen wir auf weitere relevante Aspekte ein, damit wir die passende Behandlungsstrategie umsetzen können. Wir setzen auf lösungsorientierte Behandlungspläne von Fussbeschwerden. Das Ziel sollte immer sein, ein Fussleiden so zu behandeln, dass Sie nicht auf kurzfristige Terminintervalle angewiesen sind.

Podologische Behandlung
Unsere podologischen Behandlungen erfolgen in hygienisch gereinigten und desinfizierten Räumlichkeiten, mit sterilen Instrumenten sowie modernsten Arbeitsgeräten. Dadurch stellen wir eine sorgfältige und angenehme Behandlung sicher.
Je nach Diagnose oder Anliegen umfasst die Behandlung:
- Grundversorgung: Fachgerechtes Kürzen und Schleifen der Zehennägel, Entfernen störender Hornhaut, Hühneraugen oder Schwielen mittels Skalpelltechnik, fachgerechte Behandlung weiterer Problemstellen.
- Gezielte Massnahmen: Entlastungs- oder Wundverbände sowie die Anwendung podologischer Hilfsmittel bei Bedarf.
Abschliessend pflegen wir Ihre Haut mit hochwertigen Cremen, um die Hautgesundheit zu fördern. Während der Behandlung widmen wir uns den aktuellen Problemzonen am Fuss. Für umfassendere Versorgungen oder weiterführende Massnahmen beraten wir Sie gerne und planen bei Bedarf Folgetermine ein.
Unser Ziel: Ihre Fussgesundheit nachhaltig zu fördern – präventiv, therapeutisch und im Einklang mit medizinischen Behandlungsplänen.

Beratung
Ein wesentlicher Inhalt während den Behandlungen sind fachspezifische, gezielte Beratungen und Empfehlungen an unsere Patient*innen. Wir kommunizieren transparent, empathisch und ehrlich. Es ist unser Anliegen, unterschiedliche Behandlungsoptionen und -Wege aufzeigen zu können. Je nach Ausgangslage sind mehrere Konsultationen erforderlich, um ein individuelles Behandlungs- und Therapieziel zu erreichen. Wenn Risikofaktoren oder chronische Fussleiden eine eigenständige, fachgerechte Fusspflege erschweren oder verhindern, werden die Patient*innen langfristig eingebunden.

Möchten Sie mehr über unser podologisches Angebot erfahren?
Angebot im DetailKrankenkassenleistungen bei Personen mit Diabetischem Fusssyndrom (DFS) gem. Art. 11c KLV
Bei Personen mit Diabetes mellitus und mindestens einem anerkannten Risikofaktor für ein Diabetisches Fusssyndrom (DFS) können wir podologische Leistungen gemäss Art. 11c KLV über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Voraussetzung ist eine gültige ärztliche Verordnung. Je nach ärztlich bestätigter Diagnose übernimmt die OKP die Kosten für maximal 4 bis 6 Behandlungen pro Kalenderjahr.
Wichtig: Die Kostenübernahme gemäss Art. 11c KLV gilt ausschliesslich für Personen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Diabetisches Fusssyndrom erfüllen. Andere Risikogruppen und Personen mit anderen Fussbeschwerden sind von dieser Regelung nicht erfasst.
Das entsprechende ärztliche Verordnungsformular finden Sie weiter unten zum Download.
Voraussetzungen für ein DFS
Zusätzlich zur Diagnose Diabetes mellitus muss mindestens einer der folgenden Risikofaktoren vorliegen:
-
Diabetesbedingte Polyneuropathie (Sensibilitätsstörung bzw. reduzierte Schutzsensibilität der Füsse)
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Periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) in Verbindung mit/ohne einer diabetesbedingten Polyneuropathie
-
Früheres diabetisches Fussulkus oder diabetesbedingte Amputation an Zehen oder Füssen
Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob Sie die Voraussetzungen für ein Diabetisches Fusssyndrom erfüllen und eine entsprechende ärztliche Verordnung erhalten können. Diabetes mellitus allein reicht nicht aus.
Ohne einen anerkannten Risikofaktor ist die podologische Behandlung keine Pflichtleistung der obligatorischen Grundversicherung und muss selbst bezahlt werden, sofern keine andere Versicherung die Kosten übernimmt. Eine allfällige Kostenbeteiligung durch die Zusatzversicherung muss eigenständig abgeklärt werden.
Bitte zum Termin mitbringen
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Gültige ärztliche Verordnung für Podologie bei DFS gemäss Art. 11c KLV mit angekreuzter Diagnose A, B oder C. Die Verordnung muss spätestens zum Behandlungstermin ausgestellt sein und bei uns vorliegen.
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Aktuelle Krankenkassenkarte Ihrer obligatorischen Grundversicherung (Schweiz)
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Falls vorhanden: Aktuelle Medikamenten- und Diagnoseliste.
Wichtige Bedingungen
- Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Für Behandlungen im Folgejahr ist eine neue ärztliche Verordnung erforderlich.
- Nicht bezogene Sitzungen verfallen am Jahresende und können nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.
- Die Anzahl der vergüteten Sitzungen richtet sich nach der ärztlich bestätigten Diagnose: maximal 4 Sitzungen bei Diagnose A und maximal 6 Sitzungen bei Diagnose B oder C.
- Die Abrechnung über die OKP setzt eine bestehende obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz voraus.
- Das Verordnungsformular gilt ausschliesslich für Podologie bei Diabetischem Fusssyndrom gemäss Art. 11c KLV und nicht für andere Fussbeschwerden oder Vorerkrankungen.
Das entsprechende Verordnungsformular finden Sie hier unten als Download.

Was ist ein Diabetisches Fusssyndrom (DFS)?
Allein die Diagnose «Diabetes mellitus Typ 1 / Typ 2», umgangagssprachlich auch als «Zuckerkrankheit» bekannt, bedeutet noch nicht, dass ein Diabetisches Fusssyndrom (DFS) vorliegt. Ein Diabetisches Fusssyndrom umfasst einen Komplex verschiedener Erkrankungen und Befunde, welche in unterschiedlicher Ausprägung einzeln oder in Kombination auftreten können.
Die Merkmale, welche ein Diabetisches Fusssyndrom kennzeichnen, können sich als Langzeitfolgen bei Personen mit Diabetes mellitus entwickeln. Dazu gehören insbesondere die Polyneuropathie, die PAVK oder vorausgegangene diabetesbedingte Fusswunden oder Amputationen.
Diese Spätfolgen können unterschiedliche Risiken und Komplikationen an den Füssen von Patient*innen mit Diabetes mellitus verursachen. Dazu gehören beispielsweise Wundheilungsstörungen, chronische Wunden sowie Missempfindungen an den Füssen wie Kribbeln, Schmerzen, Brennen oder Ameisenlaufen. Ebenso kann das Empfindungsvermögen teilweise oder vollständig verloren gehen, sodass Verletzungen im Bereich der Füsse unter Umständen unbemerkt bleiben.
Darüber hinaus können sich arterielle Durchblutungsstörungen in den Beinen und Füssen entwickeln. In diesem Fall spricht man von einer PAVK (peripheren arteriellen Verschlusskrankheit), umgangssprachlich auch als «Schaufensterkrankheit» bezeichnet. Im fortgeschrittenen Stadium können aufgrund von Durchblutungsstörungen, neuropathischer Druckwunden und weiterer Komplikationen chirurgische Eingriffe bis hin zu einer Amputation notwendig werden.
Bei einem bestehenden Diabetischen Fusssyndrom ist von jeglicher Selbstbehandlung an den Zehennägeln sowie vom eigenständigen Entfernen von Hornhaut an den Füssen dringend abzusehen. Aufgrund der erhöhten Verletzungs- und Infektionsgefahr sollten diese Massnahmen ausschliesslich durch entsprechend qualifizierte medizinische Fachpersonen und/oder der Podologie durchgeführt werden.

Haben Sie offene Fragen?
Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fusspflege?
Die Podologie ist die medizinische Fusspflege und unterliegt den kantonalen Gesundheitsgesetzen. Die Berufs- und Titelbezeichnung ist geschützt.
Die Ausbildung zu Podolog*innen EFZ dauert drei Jahre und schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ ab. Darauf aufbauend kann eine dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung an einer Höheren Fachschule (HF) absolviert werden, welches zur Tertiärstufe des Berufsabschlusses führt: Dipl. Podologin HF, Professional Bachelor.
Als dipl. Podologinnen HF / dipl. Podologen HF sind wir qualifiziert, medizinische Fussbehandlungen eigenverantwortlich durchzuführen und Risikopatient*innen sowie Nicht-Risikopatient*innen fachgerecht zu behandeln. Dazu gehören Behandlungen an gesunden und erkrankten Füssen, beispielsweise bei Hühneraugen, übermässiger Hornhaut sowie verdickten, eingewachsenen oder deformierten Zehennägel.
Die kosmetische Fusspflege umfasst hingegen vorwiegend dekorative und pflegerische Behandlungen an gesunden Füssen gesunder Menschen. Dafür gibt es keine eidgenössisch geregelte Berufsausbildung.
Quelle dieses Textes und nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des offiziellen Berufsverbandes Schweizerischer Podologen-Verband SPV: Unterschied Podologie – kosmetische Fusspflege
Wird die podologische Behandlung von der Krankenkasse bezahlt?
Grundsätzlich sind podologische Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenkasse. Gemäss Art. 11c KLV gehört ausschliesslich das Diabetische Fusssyndrom (=Personen mit Diabetes mellitus und mind. einem anerkannten Risikofaktor für Diabetisches Fusssyndrom DFS) zum podologischen Leistungsbereich der Grundversicherung zählt, insofern eine entsprechende ärztliche Verordnung vorhanden ist. Andere Risikogruppen, chronische Erkrankungen oder podologische Probleme am Fuss (z.B. eingewachsener Zehennagel) ohne ein diabetisches Fusssyndrom (DFS) sind aktuell keine Pflichtleistung der Krankenkassen und grundsätzlich selbstzahlend.
Das ärztliche Verordnungsformular für Podologie bei DFS gem. Art.11c KLV gilt ausschliesslich für das Diabetische Fusssyndrom und ist nicht übertragbar. Je nachdem übernehmen einzelne Zusatzversicherungen gewisse Anteile von podologischen Behandlungskosten. Die individuellen Voraussetzungen und Kostenübernahmen von (Zusatz-) Versicherungen müssen von den Patient*innen eigenständig abgeklärt werden. Ansonsten sind die podologische Behandlungen selbst zu bezahlen (Barzahlung, alle gängigen Debit- und Kreditkarten, Postkarte oder Twint).
Wird die podologische Behandlung bei einem diabetischen Fusssyndrom von der Grundversicherung (OKP/KVG) übernommen?
Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung können wir bei Personen mit Diabetes mellitus und einem diagnostizierten diabetischen Fusssyndrom podologische Leistungen über die Grundversicherung abrechnen. Je nach ärztlicher Diagnose werden aktuell zwischen 4 und 6 Konsultationen pro Kalenderjahr vergütet. Das Verordnungsformular ist ausschliesslich für das diabetische Fusssyndrom gültig und kann nicht auf andere Fussbeschwerden oder Vorerkrankungen übertragen werden. Weitere Informationen zur korrekten Verordnung und Abrechnung beim diabetischen Fusssyndrom finden Sie auf den Seiten ‚Infos für Patient*innen‘ und ‚Infos für Zuweisende‘.
Was sind Risikopatient*innen?
Risikopatient*innen sind Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Therapien ein erhöhtes Risiko für Wundheilungsstörungen und Infektionen aufweisen. Ursachen können eine eingeschränkte Sensibilitätswahrnehmung (z. B. von Schmerz oder Temperatur), eine verminderte Durchblutung der Füsse oder eine geschwächte Infektabwehr sein.
Besonders beim diabetischen Fusssyndrom oder Durchblutungsstörungen besteht ein erhöhtes Amputationsrisiko. Deshalb ist eine sorgfältige, individuell angepasste Behandlung entscheidend, um Komplikationen vorzubeugen und Heilungsprozesse zu fördern. Wir arbeiten eng mit anderen Fachpersonen zusammen, um die bestmögliche Betreuung für Risikopatient*innen sicherzustellen.
Risikopatient*innen stehen bei uns im Mittelpunkt der podologischen Versorgung.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren. Für Patient*innen mit Sprachbarrieren sowie Hör- und/oder Sehbehinderungen bieten wir auch die Möglichkeit der Terminvereinbarung per E-Mail an. Terminabsagen sind ebenfalls per E-Mail möglich. Da wir täglich viele telefonische Terminanfragen erhalten, haben wir uns entschieden, den E-Mail-Verkehr möglichst gering zu halten und keine kurzfristigen Termine zu reservieren, die per Telefon schnell bestätigt werden können. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Bis wann muss ich meinen Termin absagen, um Kosten zu vermeiden?
Vereinbarte Termine müssen im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder Telefon abgesagt werden. Verpasste und nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig besetzt werden konnte. Wir bitten um frühzeitige Information.
Was ist mit Triage gemeint?
Unsere Philosophie basiert auf der Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung von Patient*innen mit akuten und chronischen Fuss- sowie Nagelbeschwerden und/oder Risikofaktoren. Wir bieten ausschliesslich medizinische Fusspflege an und verweisen bei kosmetischen Anliegen an Fusspfleger*innen. Dabei kommunizieren wir transparent und handeln nach unserem Leitbild.
Die Beurteilung des podologischen Bedarfs erfolgt durch die podologische Fachperson mittels Triage, wobei folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Welche Voraussetzungen sprechen für eine podologische Behandlung und wie dringlich ist diese?
- Welche therapeutischen oder präventiven Massnahmen sind erforderlich?
- Wann ist die podologische Behandlung abgeschlossen?
- Bestehen Risikofaktoren, die eine eigenständige Fusspflege verhindern und eine podologische Versorgung erforderlich machen?
- Ist eine Weiterleitung an den/die Hausärzt*in oder an eine andere Fachdisziplin notwendig?
- Entspricht das Problem unserer Behandlungskompetenz?
Welche Werte sind Ihnen in der Praxis besonders wichtig?
Wir verstehen uns als einen Safe Place, in dem ein wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander an oberster Stelle steht. Wir leben eine Nulltoleranz gegenüber grenzüberschreitendem Verhalten. Unsere Behandlungsplätze vergeben wir nach der medizinischen Notwendigkeit und kommunizieren dies transparent, um eine faire und bedarfsgerechte podologische Grundversorgung sicherzustellen.
Wie läuft die podologische Behandlungsplanung ab, und worauf legen Sie besonderen Wert?
Unser oberstes Ziel ist es, medizinische Probleme an der Ursache zu behandeln und Patient*innen so weit wie möglich wieder unabhängig von der Podologie zu machen. Dabei liegt der Fokus auf der Behandlung akuter und chronischer Fussleiden. Wir legen besonderen Wert auf eine gezielte Triage, um der Nachfrage nach podologischen Behandlungsplätzen gerecht zu werden und gleichzeitig eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Kosmetische Fussbehandlungen sind nicht Teil unseres Dienstleistungsangebots. Wir begleiten Patient*innen ausschliesslich so lange, wie der Bedarf an medizinischer Fusspflege besteht, und setzen alles daran, diesen Bedarf möglichst schnell zu decken, etwa durch den Einsatz von podologischen Hilfsmitteln oder Einbezug weiterer Fachdisziplinen. Unser Ziel ist es, eine schnelle Heilung zu fördern und die Selbstständigkeit der Patient*innen in der Fusspflege zu unterstützen. Sollten erneut Beschwerden auftreten, können sich Patient*innen jederzeit wieder an uns wenden.
Für Risikopatient*innen oder Patient*innen mit chronischen Fussbeschwerden, die auf eine langfristige fachgerechte Fusspflege angewiesen sind, bieten wir regelmässige Behandlungen an. Auf diese Weise können wir auch weiterhin den Bedarf in unserer Praxis abdecken und den hohen Anforderungen gerecht werden.
Bieten Sie Gutscheine an?
Wir bieten keine Gutscheine an, da wir unsere Behandlungen nach Zeit abrechnen und diese individuell an die Bedürfnisse unserer Patient*innen anpassen. Uns ist es wichtig, dass jede Behandlung auf der tatsächlichen medizinischen Notwendigkeit basiert.
Unsere Verantwortung für Risikopatient*innen
Wir sind spezialisiert auf die Behandlung von Risikopatient*innen, insbesondere im Bereich des diabetischen Fusssyndroms. Unsere podologische Fachpflege erfolgt exakt, verantwortungsvoll und mit einem ausgeprägten Bewusstsein für individuelle Risikofaktoren. Das Vertrauen in unsere fachliche Kompetenz sowie unser konsequenter Anspruch an die Einhaltung hoher Qualitätsstandards bilden die Grundlage unseres Handelns gegenüber allen Patient*innen. Unser Ziel ist es, Fusskomplikationen frühzeitig zu erkennen, gezielt vorzubeugen und rechtzeitig geeignete Massnahmen einzuleiten. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit Hausärzt*innen und weiteren Fachdisziplinen zusammen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Ihre Sicherheit steht an erster Stelle
- Wir informieren Sie verständlich über Ihre Fusssituation und die notwendigen Behandlungsschritte.
- Strenge Hygienemassnahmen und sorgfältige Behandlungen sind für uns selbstverständlich.
- In medizinischen Notfällen handeln wir sofort und leiten Sie an die richtigen Stellen weiter.
Vernetzung und Prävention
Durch die interprofessionelle Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Spitälern, Alters- und Pflegezentren, dipl. OSM sowie der Spitex gewährleisten wir unseren Patient*innen eine umfassende Versorgung und sind ein wichtiger Bestandteil in der Behandlungskette. Viele Fussprobleme entstehen durch falsche Pflege, mangelnde Aufklärung oder eine unzureichende medizinische Vernetzung – genau hier setzen wir an, um Ihre Fussgesundheit nachhaltig zu fördern.

