Praxis für Podologie - medizinische Fusspflege
Spezialisiert auf Risikopatient*innen sowie Personen mit Fussbeschwerden

Herzlich willkommen auf unserer Webseite!
Da unsere Auslastung zurzeit sehr hoch ist, nehmen wir vorübergehend keine Neupatient*innen auf. Die Entscheidung wird situativ an unseren Kapazitäten angepasst. Wir informieren regelmässig auf unserer Webseite über die aktuellen Aufnahmekapazitäten. Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere Podologie Praxis.
Für Zuweisende
Gerne berücksichtigen wir ärztliche Zuweisungen von Patient*innen mit relevanten Risikofaktoren, einer ärztlichen Verordnung bei diabetischem Fusssyndrom (gem. Art. 11c KLV) und/oder podologischem Behandlungsbedarf weiterhin. Es kann zu längeren Wartefristen für Termine kommen. Herzlichen Dank für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ihr PODOMAVIE GmbH-Team
17. August 2026
Unsere Kernkompetenzen
Podologische Behandlung
Unsere Füsse sind ständig in Bewegung und bewältigen einen grossartigen Dienst für unsere Mobilität. Treten Beschwerden auf, ermöglicht die Podologie eine fachgerechte Behandlung und ist Schnittstelle für die erste Versorgungsstufen. Bei Personen mit Diabetes mellitus sowie einem Risikofaktor für ein diabetisches Fusssyndrom können wir mit einer entsprechenden ärtzlichen Verordnung über die Krankenkasse abrechnen.
Fachspezifische Beratung
Für jegliche Fuss- und Nagelbeschwerden suchen wir bedarfsgerechte Lösungen. Wir beraten gezielt und lösungsorientiert. Demnach wägen wir auch den podologischen Handlungsbedarf ab und begleiten dann, wenn unsere Unterstützung medizinisch indiziert ist.
Podologische Hilfsmittel
Die Podologie bietet neben der konservativen Fussbehandlung weitere Techniken an, welche therapeutisch eingesetzt werden um Fussbeschwerden gezielt zu mindern. Wir streben an, diese podologischen Hilfsmittel gezielt im Behandlungsplan einzusetzen, um langfristige Lösungen mit grösstmöglicher Unabhängigkeit zu fördern.
Krankenkassenanerkannt bei DFS
Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung können podologische Leistungen beim diabetischen Fusssyndrom (DFS) unter bestimmten Voraussetzungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden (gemäss Art. 11c KLV). Der Leistungsanspruch umfasst je nach vorliegender Diagnose 4 bis maximal 6 Behandlungen pro Kalenderjahr. Die ärztliche Verordnung muss jährlich neu ausgestellt werden.
Informationen zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
Ich bin Patient*inIch bin eine medizinische Fachperson
Bei uns sind Ihre Füsse in guten Händen
Unsere Expertise und Leidenschaft für die Podologie vereinen sich mit innovativen Ansätzen und bewährten Behandlungstechniken – wir leben, was wir tun, und bringen diesen Spirit in jede einzelne Behandlung mit ein.


Was uns ausmacht
Mit insgesamt sechs Jahren Ausbildung (drei Jahre Berufslehre EFZ und drei Jahre berufsbegleitendes Studium Podologie HF) haben wir uns auf die anspruchsvolle medizinische Fusspflege und die Versorgung von Risikopatient*innen und Patient*innen mit unterschiedlichsten Fussbeschwerden spezialisiert. Als diplomierte Podologinnen HF (Tertiär-Abschluss) sind wir zur selbständigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung in der Podologie befähigt, insbesondere in der Behandlung von Risikopatient*innen sowie der präventiven, therapeutischen und rehabilitativen medizinischen Fusspflege. Unser Beruf unterliegt den kantonalen Gesundheitsgesetzen und ist bewilligungspflichtig (NAREG). Im Kanton St. Gallen dürfen medizinische/podologische Fusspflegen bei Risiko- und Nichtrisikopatient*innen durch entsprechend ausgebildete und bewilligte diplomierte Podologinnen HF durchgeführt werden.
