Praxis für Podologie am Bahnhof Sargans
Spezialisiert auf Risikopatient*innen sowie Personen mit Fussbeschwerden

Herzlich willkommen auf unserer Webseite!
Aktuell haben wir freie Kapazitäten für die Aufnahme von Neupatient*innen. (Stand 22.09.2026)
Für Zuweisende
Wir freuen uns über direkte ärztliche Zuweisungen von (Risiko-)Patient*innen mit podologischem Behandlungsbedarf sowie über Patient*innen mit diabetischem Fusssyndrom. Die ärztliche Verordnung bei diabetischem Fusssyndrom gem. Art. 11c KLV sind bei unteführendem Link verfügbar. Herzlichen Dank für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ihr PODOMAVIE GmbH-Team
22. September 2026
Unsere Kernkompetenzen
Podologische Behandlung
Unsere Füsse sind ständig in Bewegung und bewältigen einen grossartigen Dienst für unsere Mobilität. Treten Beschwerden auf, ermöglicht die Podologie eine fachgerechte Behandlung und ist Schnittstelle für die erste Versorgungsstufen. Bei Personen mit Diabetes mellitus sowie einem Risikofaktor für ein diabetisches Fusssyndrom können wir mit einer entsprechenden ärtzlichen Verordnung über die Krankenkasse abrechnen.
Fachspezifische Beratung
Für jegliche Fuss- und Nagelbeschwerden suchen wir bedarfsgerechte Lösungen. Wir beraten gezielt und lösungsorientiert. Demnach wägen wir auch den podologischen Handlungsbedarf ab und begleiten dann, wenn unsere Unterstützung medizinisch indiziert ist.
Podologische Hilfsmittel
Die Podologie bietet neben der konservativen Fussbehandlung weitere Techniken an, welche therapeutisch eingesetzt werden um Fussbeschwerden gezielt zu mindern. Wir streben an, diese podologischen Hilfsmittel gezielt im Behandlungsplan einzusetzen, um langfristige Lösungen mit grösstmöglicher Unabhängigkeit zu fördern.
Krankenkassenanerkannt bei Diabetischem Fusssyndrom
Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung können podologische Leistungen beim diabetischen Fusssyndrom (DFS) unter bestimmten Voraussetzungen über die obligatorische Krankenkasse abgerechnet werden (gemäss Art. 11c KLV). Der Leistungsanspruch umfasst je nach vorliegender Diagnose 4 bis maximal 6 Behandlungen pro Kalenderjahr. Die ärztliche Verordnung muss jährlich neu ausgestellt werden.
Informationen zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse
Ich bin Patient*inIch bin eine medizinische Fachperson
Bei uns sind Ihre Füsse in guten Händen
Unsere Expertise und Leidenschaft für die Podologie vereinen sich mit innovativen Ansätzen und bewährten Behandlungstechniken – wir leben, was wir tun, und bringen diesen Spirit in jede einzelne Behandlung mit ein.


Was uns ausmacht
Mit insgesamt sechs Jahren Ausbildung (drei Jahre Berufslehre EFZ und drei Jahre berufsbegleitendes Studium Podologie HF) haben wir uns auf die anspruchsvolle medizinische Fusspflege und die Versorgung von Risikopatient*innen und Patient*innen mit unterschiedlichsten Fussbeschwerden spezialisiert. Als diplomierte Podologinnen HF (Tertiär-Abschluss) sind wir zur selbständigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung in der Podologie befähigt, insbesondere in der Behandlung von Risikopatient*innen sowie der präventiven, therapeutischen und rehabilitativen medizinischen Fusspflege. Unser Beruf unterliegt den kantonalen Gesundheitsgesetzen und ist bewilligungspflichtig (NAREG). Im Kanton St. Gallen dürfen medizinische/podologische Fusspflegen bei Risiko- und Nichtrisikopatient*innen durch entsprechend ausgebildete und bewilligte diplomierte Podologinnen HF durchgeführt werden.
